eRezept und eAU

Elektronisches Rezpt und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Zu Beginn des Quartals bitten wir alle unsere Patienten, persönlich in der Praxis vorbeizukommen, um Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzulesen. Dieser kurze Schritt ermöglicht nicht nur eine reibungslose Abwicklung bei zukünftigen Besuchen, sondern eröffnet auch die Möglichkeit, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) und Rezepte (eRezept) zu erhalten. Erst nach dem Einlesen können wir diese für Sie ausstellen.

Informationen zum eRezept finden Sie hier.